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Wasser im Keller , feuchte Wände oder Schimmel sind der Alptraum eines jeden Hausbesitzers . Neben Hochwasser sind starke Regengüsse, defekte oder fehlende Rückstauklappen oder durch Kellerwände eindringendes Grundwasser die Hauptursachen. Um den Schaden möglichst gering zu halten, sollte schnell gehandelt werden. Liegt ein Leitungswasserschaden vor, gilt es möglichst schnell die Wasserzufuhr an den Absperrventilen oder am Haupthahn abzustellen. Ursache kann aber auch Starkregen oder Hochwasser sein, was den Keller über Lichtschächte oder durch Rückstauklappen volllaufen lässt. Wichtig ist , alle elektrischen Geräte abzusichern und, wenn notwendig, die Stromzufuhr zu unterbrechen.

Dann sollte das Wasser möglichst schnell mit Pumpen entfernt werden, da sonst Schäden an der Bausubstanz und Schimmel drohen. Nach dem Abpumpen ist das Haus oder die Wohnung anschließend aber nicht trocken. Es bleibt Feuchtigkeit in den Wänden und in der Sohle. Diese muß professionell getrocknet werden. Nach der Trocknung folgt die Sanierung von Boden und Wänden. Bleibt eine wichtige Frage : Wer zahlt das ?

Für die Kosten eines Kellerwasserschadens kommt bei Rohrbrüchen die Gebäudeversicherung auf, diese  haftet ebenfalls bei eindringendem Hochwasser oder Starkregen, falls eine zusätzliche Elementarversicherung abgeschlossen wurde. Eindringendes Grundwasser ist meist nicht versichert. Deshalb heißt es, schnell zu handeln, die Versicherung zu kontaktieren . Wir helfen Ihnen schnell und unbürokratisch .


Soforthilfe : Tel. 05258-930885

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